Unser Land – Teil 1: Der Sozialstaat

Unser Staat besteht aus einem komplexen Geflecht. frisch-Redakteur Michael Dillinger erklärt in einer neuen Artikelserie, wie die wichtigsten Säulen unseres Systems funktionieren. Heute: Der Sozialstaat.


Auf Wikipedia wird der Sozialstaat wie folgt beschrieben: „Ein Sozialstaat ist ein Staat, der in seinem Handeln als Staatsziele soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit anstrebt, um die Teilhabe aller an den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen zu gewährleisten. Bezeichnend ist auch die konkrete Gesamtheit staatlicher Einrichtungen, Steuerungsmaßnahmen und Normen, um das Ziel zu erreichen, Lebensrisiken und soziale Folgewirkungen abzufedern. Der Staat verpflichtet sich, in Gesetzgebung und Verwaltung für einen sozialen Ausgleich der Gesellschaft zu sorgen. Die konkrete Gestaltung des Sozialstaates erfolgt in der Sozialpolitik.“


Dies bedeutet also, dass der Staat, in unserem Falle der Staat Österreich, jedem und jeder Bürger*in eine Grundlage schaffen müsste, dass diese*r in angemessener Weise leben kann. Österreich ist in diesem Falle ein „Vorzeige-Sozialstaat“, da im Laufe der Zeit durch Gesetze und durch Handlungen der Politiker*innen und Regierungen ein angemessenes Leben für jede*n Staatsangehörigen möglich gemacht wurde. Was Österreich zu dem Österreich machte, wie wir es heute kennen? Ein Grundstein dafür war die grundlegende Schulbildung aus dem Jahre 1774. Kaiserin Maria Theresia hat am 6. Dezember 1774 die allgemeine Schulpflicht im damaligen Österreich eingeführt. Dies war ein revolutionärer Fortschritt, da eine Schulbildung einerseits im Laufe der Zeit die Lebenserwartung erhöht und andererseits mehr Wissen in der Gesellschaft vorherrscht.
Dieses Wissen führte dann zu wichtigen Erfindungen und Erforschungen von Medikamenten. Dadurch konnten damals noch tödliche Krankheiten wie Blasenentzündungen heutzutage mit Antibiotikum behandelt werden.

Eine weitere Leistung, welche nicht überall auf der Welt für jeden zur Verfügung gestellt wird, ist die Sozialversicherung. Jede*r österreichische*r Staatsbürger*in und jede*r Arbeitnehmer*in, welche*r in Österreich angestellt ist, ist sozialversichert. Dies bedeutet, dass man im Falle einer Krankheit Ausgleichszahlungen erhält. Sollte jemand krank werden, übernimmt die Österreichische Krankenversicherung die Rechnungen für Arztbesuche und Medikamente. Jede*r Österreicher*in erhält eine Pension. Diese kann jedoch schwanken und wird von der Zeit, in der man gearbeitet hat (Beitragsjahre), beeinflusst. In Österreich erhält man mehr Pension, wenn man auch mehr in den „Pensionstopf“ einzahlt – indem man mehr arbeitet oder mehr verdient.

Ein weiteres Konstrukt, welches nicht in allen Ländern der Welt zu finden ist, ist die Sozialpartnerschaft. Die Sozialpartnerschaft ist ein System der wirtschaftspolitischen und sozialpolitischen Vertreter in einem Staat. Zu den Vertreten gehören in Österreich die Bundesarbeiterkammer (AK), der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB), die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und die Landwirtschaftskammer Österreich (LK).

Diese Kammern und Bünde verhandeln gemeinsam oder gegeneinander für dessen Vertreter*innen. Der ÖGB und die WKO verhandeln jährlich neue Kollektivverträge, welche zur Verbesserung der Arbeitnehmer*innen oder Arbeitgeber*innen ausgehandelt wird. In den Kollektivverträgen ist geregelt, was der Mindestlohn für jeden Beruf ist, welche Arbeitszeiten es gibt, wie viel Urlaub oder Feiertage der Arbeitnehmer hat und vieles mehr. Die AK ist bei Kollektivvertragsverhandlungen nicht dabei, da verschiedene Kammern untereinander nicht verhandeln dürfen. Daher gibt es auch den ÖGB, welcher diese Aufgaben unter anderem übernimmt. Die AK ist im wesentlichen Sinne nur zur Überwachung und Einhaltung der Regelungen, welche in den Kollektivverträge vorhanden sind, vorgesehen. Eines der Hauptziele des ÖGB ist es, dass Arbeiter*innen weniger arbeiten müssen, dafür aber mehr Geld bekommen.

Das war der erste Teil der Reihe „Unser Land“.
Im nächsten Teil geht es um die verschieden Parteien, welche auf Landes- und Bundesebene aufgestellt sind.

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