Der Fall Teichtmeister

Eine persönliche Stellungnahme der frisch-Chefredakteurin zum Strafurteil für Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister. Für denn folgenden Text muss ein klares Trigger-Warning ausgesprochen werden.

Es ist für mich sehr erschreckend, aus dieser Distanz, und das erste Mal nicht unter Suchtgift oder in Therapie befindlich, zu hören, was ich geschrieben und gemacht habe. Ich bereue ehrlich und tief, was ich getan habe.“ – Florian Teichtmeister am 5. September 2023 vor dem Wiener Landesgericht.

Rund 76.000 Dateien. Rund 47.500 Dateien mit minderjährigen Kindern. Rund dreizehn Jahre. Und das Urteil? Zwei Jahre bedingte Bewährungsstrafe, verbunden mit einer bedingten Einweisung in ein Therapiezentrum. Ein Gerichtsurteil, das noch nicht rechtskräftig ist, doch es löst Wut, Fassungslosigkeit und Entsetzen aus. 

Wer in den letzten Monaten die Meldungen der österreichischen Medien mitverfolgt hat, wird unweigerlich über den Namen “Florian Teichtmeister” gestolpert sein. Der ehemalige Burgschauspieler wurde wegen Besitz von kinderpornographischen Dateien vor Gericht gestellt. Auch war er an der Herstellung jener Dateien beteiligt, selbst gefilmt oder fotografiert hat er jedoch nicht. Schon länger ist in der Schauspielerszene bekannt, dass Teichtmeister mit Drogen, wie Kokain, in Berührung kam, auch war bekannt, dass er gegen seine ehemalige Lebensgefährtin handgreiflich wurde, eine Eskalation, die schlussendlich zum Auffliegen des Dateienbesitzes führte. 

Laut Teichtmeister selbst kam es zu konstanten Steigerungen, bis er zuletzt Fantasien von Vergewaltigungen niederschrieb. Es wurde von einem sadistischen, pädophilen Verlangen gesprochen – ein Verlangen, das eine lange Historie in unserer Gesellschaft aufweist, ein Verlangen, das bis in die Antike zurückverfolgt werden kann. 

Pädophilie ist als Begriff seit dem frühen 20. Jahrhundert in Verwendung, geprägt durch Havelock Ellis. Heute versteht man unter dem psychiatrischen Begriff eine sexuelle Neigung zu Minderjährigen. Der Begriff wird im heutigen Sprachgebrauch vor allem für vollzogene Misshandlungen an Kindern gebraucht, auch wenn keine vorweisbare klinisch diagnostizierte Pädophilie bei den Täter:innen vorliegt. Einst angesehen als Trieb, wurde die Pädophilie immer mehr als sexuelle Identität wahrgenommen, die die Täter:innen durchgehend prägt. 

Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist eine Form der Gewalt, die immer in einer Wechselbeziehungen mit unterschiedlichen Einflüssen ver– und behandelt werden muss. Wo fängt diese Form der Gewalt an? Ab wann ist jemand Täter:in? Hier lassen sich verschiedene Meinungen vorbringen, die unterschiedliche Standpunkte vertreten, doch bei dieser Art der Dateien, die der Schauspieler konsumierte, steht die Frage, ob er ein Täter ist, nicht mehr im Raum. Er ist Täter. Er ist Täter aufgrund des aktiven Konsums von Dateien, die sexuelle Gewalt gegen Kinder dokumentieren. Er ist Täter aufgrund der selbst dokumentierten Selbstbefriedigung zu Dateien, die Missbräuche wiedergaben. Er ist Täter aufgrund des niedergeschriebenen Verlangens nach Vergewaltigungen von Minderjährigen.

Teichtmeister gab vor Gericht zu, dass er pädophil sei. Teichtmeister gab vor Gericht auch zu, dass er erwischt werden wollte. Die Staatsanwältin hat nun noch zwei Tage Bedenkzeit. Einige schrieben von einem harten Strafmaß, andere verlangten Verschärfungen. Doch, man kann nicht anders, als zu fragen, was dieses Urteil überhaupt aussagt. Es schlägt Wellen in Kreisen jeglicher Art, sei es in der Politik, in der Kultur, oder im eigenen sozialen Umfeld. Doch, für wie lange? Wie lange wird dieser Fall im Fokus stehen?

Es bleibt abzuwarten, ob Teichtmeister – auch wenn er dies verneint – in einigen Jahren seinen Weg zurück in die österreichische Kulturwelt finden wird, angeleitet von dem in Österreich allzu geläufigen Motto „vergeben und vergessen„.

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