Die Bundesregierung versucht gerade die Journlistenausbildung in Österreich zu verstaatlichen. In einem Ministerialentwurf zum neuen Gesetz für die Wiener Zeitung ist von einem „Media Hub Austria“ die Rede, das gegenüber dem Bundeskanzler weisungsgebunden ist. Die Jugendpresse Österreich lehnt – neben anderen Fachgesellschaften – den Entwurf ab und sieht die journalistische Unabhängigkeit nachhaltig gefährdet.
Deshalb hat die JPÖ im vorparlamentarischen Begutachtungsverfahren eine Stellungnahme eingereicht und ihre Kritik angebracht. Die Stellungnahme kann auf der Parlamentshomepage eingesehen werden, nachfolgend drucken wir sie im Volltext ab:
Der Verein „Jugendpresse – Netzwerk junger Medienschaffender“ – nachfolgend kurz „Jugendpresse Österreich“ – sieht sich statutengemäß unter anderem auch als Interessensvertretung junger Journalist*innen, weshalb wir nachfolgend Stellung zum geplanten WZEVI-Gesetz beziehen.
Die Jugendpresse Österreich lehnt den Entwurf in seiner Gesamtheit ab. Insbesondere ist § 4 des vorliegenden Ministerialentwurfs kritisch zu sehen, mit dem mit der Einrichtung des „Media Hub Austria“ die Journalistenausbildung verstaatlicht werden soll. Das Media Hub Austria wäre als Teil der Wiener Zeitung GmbH organisatorisch dem Bundeskanzleramt nachgeordnet und damit gegenüber dem BKA weisungsgebunden. Journalistische Ausbildung würde damit unter die Kontrolle des Bundeskanzleramtes, das mit der Vollziehung des WZEVI-Gesetzes betraut ist, gebracht werden, was wir im Sinne der journalistischen Freiheit entschieden ablehnen. Das Budget für das Media Hub Austria beträgt jährlich 6 Millionen Euro und damit laut Presseclub Concordia mehr als die Budgets aller privaten Ausbildungsinitiativen zusammen. Die Jugendpresse Österreich sieht damit auch ein unverhältnismäßiges Ungleichgewicht zwischen Privaten und dieser öffentlich-rechtlichen Initiative.
Weiters kann das Media Hub Austria Kooperationen mit nicht näher genannten „Partnerinnen und Partnern“ eingehen – Transparenz- und Vergabekriterien fehlen völlig.
Außerdem kann der Bundeskanzler im Einvernehmen mit dem Finanzminister nach § 10 Abs 3 des vorliegenden Entwurfs der Wiener Zeitung GmbH zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Eine Verpflichtung zur Auszahlung trifft den Bund bei dieser Kann-Bestimmung nicht. Damit ist die Wiener Zeitung GmbH bei über das vorgesehene Mindestbudget hinausgehenden benötigten finanziellen Mitteln auf das Wohlwollen des Bundeskanzlers angewiesen.
Rückfragehinweis:
Lucas Ammann, Jugendpresse-Vorsitzender
Mail: lucas.ammann@jugendpresse.org