Schulen: Was seit Montag gilt

Frage-und-Antwort. Große Verwirrung herrscht derzeit um die Corona-Maßnahmen, die seit Montag an den heimischen Schulen gelten. frisch fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen.

Werden die Schulen geschlossen?

Nein. Der Bildungsminister hat in der Vergangenheit wiederholt betont, dass er Schulen offenhalten möchte. Von dem am Freitag von der Regierungsspitze angekündigten Lockdown sind die Schulen nicht betroffen. Es findet also – Stand Freitagabend – auch in den kommenden Wochen Präsenzunterricht in allen Schulstufen statt.

Was ändert sich dann überhaupt?

Wie frisch in Erfahrung bringen konnte, soll es eine von der Regierung als „Opt-Out-Möglichkeit“ genannte Regelung geben. Heißt konkret: Schüler*innen, die nicht – aus welchen Gründen auch immer – am Präsenzunterricht teilnehmen wollen, können zuhause bleiben und gelten als vom Unterricht freigestellt (Mitteilung an en Klassenvorstand notwendig). Die daheim bleibenden Schüler*innen erledigen dann Arbeitsaufträge; auch ist „Hybrid-Unterricht“ möglich. Dabei wird der Unterricht aus der Klasse übertragen und kann vor dem Bildschirm zuhause abgerufen werden. Die Entscheidung darüber, ob es einen solchen Unterricht geben wird, fällen die lokalen Schulleitungen und die Pädagogen*innen. Das wird im Wesentlichen auch davon abhängen, ob die Schulen die digitale Infrastruktur aufweisen, die dafür notwendig wird. 

Gibt es Prüfungen? 

Grundsätzlich nein. Tests und Schularbeiten sollen während der gesamten Zeit des Lockdowns keine stattfinden. Jedoch werden die Prüfungen schon abgehalten, „wenn es nicht anders möglich ist“, wie es von Regierungsseite dazu heißt. Darüber hinaus werden die Maßnahmen bei der Isolierung von ganzen Klassen verschärft; ab Ende November soll es zusätzlich zwei statt bisher einen PCR-Test pro Woche geben (Antigentests werden dann noch einmal pro Woche durchgeführt). 

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